Kanal- und Klärtechnik Heilmann
Spezialfirma für vollbiologische Abwasserbehandlung und Kanalsanierung
Wartung von vollbiologischen Kleinkläranlagen
Fachgerecht, DWA-zertifiziert, schnell und günstig - unser Angebot als Servicepartner für Sie
Um eine ausreichende Reinigungswirkung und den ordnungsgemässen Betrieb der vollbiologischen Kleinkläranlage
zu gewährleisten, ist es nötig, dass eine regelmässige Wartung durch eine Fachfirma wie uns durchgeführt wird.
Mindestens zweimal jährlich (laut bauaufsichtlicher Zulassung der Anlage) sollte die Betriebsfähigkeit und die
Reinigungsleistung der Anlage überprüft werden. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf eventuelle Verstopfungen,
Aufstau, Ablagerungen, undichte Stellen und bauliche Schäden zu richten. Im Rahmen der Wartung durch die
Fachfirma werden zusätzlich folgende Untersuchungen und Arbeiten durchgeführt:
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Messung des pH-Werts, Temperatur, Sauerstoffkonzentration
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Bestimmung des Belebtschlammvolumens im Belebungsbecken
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Messung des Klärschlammvolumens mittels Schlammspiegelmessungen in der
Vorklärung (rechtzeitig vor Überschreiten der maximal zulässigen Füllung des
Nutzvolumens an Klärschlamm in der Vorklärung muss ordnungsgemäss
entschlammt werden)
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Untersuchung einer Stichprobe auf absetzbare Stoffe und Sichttiefe in der
Nachklärung
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Funktionskontrolle und Wartung der betriebswichtigen maschinellen und elektrotechnischen Anlagenteile
(insbesondere Befüllung, Belüftung/Umwälzung, Schlammrückführungen, Klarwasserabzug,
Steuereinrichtungen, Störmeldeeinrichtung und Verdichter)
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Optimierung der Betriebswerte (z.B. Sauerstoffversorgung, Schlammvolumenanteil, Zeiteinstellung der
Pumpen) zur Gewährleistung des optimalen Betriebs der Anlage
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Probeentnahme zur CSB-Wert-Ermittlung durch firmeneigenes Labor
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Allgemeine Reinigungsarbeiten (z.B. Beseitigung von Schwimmschlamm und Ablagerungen)
Betreiber einer Kleinkläranlage sind zu folgenden Kontrollen verpflichtet:
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tägliches Prüfen, ob die Kleinkläranlage funktioniert
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einmal im Monat Schachtdeckel öffnen, Sichtkontrolle und auf funktionsbeeinträchtigende Störungen prüfen.
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monatliches Führen des Betriebsbuches, wodurch die Funktion der Anlage an sich dokumentiert wird.
Näheres finden Sie in der Thüringer Verordnung über Anforderungen an Wartung und Kontrolle von Kleinkläranlagen
(Thüringer Kleinkläranlagenverordnung -ThürKKAVO-)
Mit dem Telemetriemodul von utp (die erste Kleinkläranlage ohne Betreiberkontrollen* - bauaufsichtlich zugelassen)
braucht sich der Betreiber um diese Aufgaben nicht mehr zu kümmern, da die Überwachung automatisch erfolgt.
Störungen werden frühzeitig erkannt und können so umgehend behoben werden.
Bei Vorliegen des Nachweises, dass die Anlage seit mindestens 2 Jahren stabil läuft, ist darüber hinaus die Wartung
durch das Service-Unternehmen nur einmal jährlich nötig.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter und
*optional zu klärofix erhältlich
Wartungs- und Kontrollarbeiten die durch den Betreiber durchgeführt werden müssen