Kanal- und Klärtechnik Heilmann Spezialfirma für vollbiologische Abwasserbehandlung und Kanalsanierung Wartung von vollbiologischen Kleinkläranlagen Fachgerecht, DWA-zertifiziert, schnell und günstig - unser Angebot als Servicepartner für Sie Um eine ausreichende Reinigungswirkung und den ordnungsgemässen Betrieb der vollbiologischen Kleinkläranlage zu gewährleisten, ist es nötig, dass eine regelmässige Wartung durch eine Fachfirma wie uns durchgeführt wird. Mindestens zweimal jährlich (laut bauaufsichtlicher Zulassung der Anlage) sollte die Betriebsfähigkeit und die  Reinigungsleistung der Anlage überprüft werden. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf eventuelle Verstopfungen, Aufstau, Ablagerungen, undichte Stellen und bauliche Schäden zu richten. Im Rahmen der Wartung durch die  Fachfirma werden zusätzlich folgende Untersuchungen und Arbeiten durchgeführt: Messung des pH-Werts, Temperatur, Sauerstoffkonzentration Bestimmung des Belebtschlammvolumens im Belebungsbecken Messung des Klärschlammvolumens mittels Schlammspiegelmessungen in der Vorklärung (rechtzeitig vor Überschreiten der maximal zulässigen Füllung des Nutzvolumens an Klärschlamm in der Vorklärung muss ordnungsgemäss entschlammt werden) Untersuchung einer Stichprobe auf absetzbare Stoffe und Sichttiefe in der Nachklärung Funktionskontrolle und Wartung der betriebswichtigen maschinellen und elektrotechnischen Anlagenteile (insbesondere Befüllung, Belüftung/Umwälzung, Schlammrückführungen, Klarwasserabzug, Steuereinrichtungen, Störmeldeeinrichtung und Verdichter) Optimierung der Betriebswerte (z.B. Sauerstoffversorgung, Schlammvolumenanteil, Zeiteinstellung der Pumpen) zur Gewährleistung des optimalen Betriebs der Anlage Probeentnahme zur CSB-Wert-Ermittlung durch firmeneigenes Labor Allgemeine Reinigungsarbeiten (z.B. Beseitigung von Schwimmschlamm und Ablagerungen) Betreiber einer Kleinkläranlage sind zu folgenden Kontrollen verpflichtet: tägliches Prüfen, ob die Kleinkläranlage funktioniert einmal im Monat Schachtdeckel öffnen, Sichtkontrolle und auf funktionsbeeinträchtigende Störungen prüfen. monatliches Führen des Betriebsbuches, wodurch die Funktion der Anlage an sich dokumentiert wird. Näheres finden Sie in der Thüringer Verordnung über Anforderungen an Wartung und Kontrolle von Kleinkläranlagen (Thüringer Kleinkläranlagenverordnung -ThürKKAVO-) Mit dem Telemetriemodul von utp (die erste Kleinkläranlage ohne Betreiberkontrollen* - bauaufsichtlich zugelassen) braucht sich der Betreiber um diese Aufgaben nicht mehr zu kümmern, da die Überwachung automatisch erfolgt.  Störungen werden frühzeitig erkannt und können so umgehend behoben werden. Bei Vorliegen des Nachweises, dass die Anlage seit mindestens 2 Jahren stabil läuft, ist darüber hinaus die Wartung  durch das Service-Unternehmen nur einmal jährlich nötig. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter                        und *optional zu klärofix erhältlich Wartungs- und Kontrollarbeiten die durch den Betreiber durchgeführt werden müssen