Kanal- und Klärtechnik Heilmann Spezialfirma für vollbiologische Abwasserbehandlung und Kanalsanierung Förderung Um einen Anreiz für die Errichtung oder Modernisierung einer Kleinkläranlage zu schaffen, gewährt der Freistaat  Thüringen Zuwendungen und hat dazu am 24.01.2013 die Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt verabschiedet. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über die Fördermöglichkeiten Ihrer Kleinkläranlage geben. Bei  weiteren Fragen zu den Fördermitteln und der Antragstellung helfen wir Ihnen gerne weiter! Was wird gefördert Es wird der Ersatzneubau von vollbiologischen Kleinkläranlagen sowie die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit  einer biologischen Reinigungsstufe in Gebieten gefördert, die nach dem zum Förderzeitpunkt geltenden  Abwasserbeseitigungskonzept dauerhaft nicht an einen kommunalen Kanal angeschlossen werden Die zu errichtende Kleinkläranlage muss eine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik  (DIBt) besitzen. Der Bau von Kleinkläranlagen, die für die Neuerschließung von Grundstücken im Sinne des  Baurechts errichtet wurden bzw. werden (Hausneubau) wird nicht gefördert. Die Förderung erhält der Bauherr für die Errichtung bzw. Nachrüstung der Anlage und die Gemeinde oder der  Zweckverband für die in diesem Zusammenhang erbrachten Organisations- und Beratungsleistungen. Weitere Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln sind, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis oder eine Indirekteinleitungsvereinbarung für die Kleinkläranlage vorliegt, die ordnungsgemäße Errichtung oder Nachrüstung  der Kleinkläranlage durch den Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung in Form eines Abnahmeprotokolls bestätigt wurde und der Bauherr einen Wartungsvertrag mit einer Fachfirma für Kläranlagenwartungen abgeschlossen hat. Die Zuwendung der Fördermittel wird nur gewährt, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Als Beginn  zählt der Lieferungs- und Leistungsvertrag. Höhe der Fördermittel Die Tabelle dient zunächst einer groben Orientierung. Eine detailliertere Aufstellung und weitere Informationen finden Sie bei der Thüringer Aufbaubank. Bitte nutzen Sie außerdem unser individuelles Beratungsangebot! Bei der Errichtung von privaten und öffentlichen Gruppenkleinkläranlagen, also Kläranlagen für mehrere Grundstücke, gibt es für den Bau von Schmutzwasser- kanälen, die im öffentlichen Raum liegen, einen Zuschuss von 250,- Euro pro Meter.