Kanal- und Klärtechnik Heilmann
Spezialfirma für vollbiologische Abwasserbehandlung und Kanalsanierung
Förderung
Um einen Anreiz für die Errichtung oder Modernisierung einer Kleinkläranlage zu schaffen, gewährt der Freistaat
Thüringen Zuwendungen und hat dazu am 24.01.2013 die Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat
Thüringen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt verabschiedet.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über die Fördermöglichkeiten Ihrer Kleinkläranlage geben. Bei
weiteren Fragen zu den Fördermitteln und der Antragstellung helfen wir Ihnen gerne weiter!
Was wird gefördert
Es wird der Ersatzneubau von vollbiologischen Kleinkläranlagen sowie die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit
einer biologischen Reinigungsstufe in Gebieten gefördert, die nach dem zum Förderzeitpunkt geltenden
Abwasserbeseitigungskonzept dauerhaft nicht an einen kommunalen Kanal angeschlossen werden
Die zu errichtende Kleinkläranlage muss eine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik
(DIBt) besitzen. Der Bau von Kleinkläranlagen, die für die Neuerschließung von Grundstücken im Sinne des
Baurechts errichtet wurden bzw. werden (Hausneubau) wird nicht gefördert.
Die Förderung erhält der Bauherr für die Errichtung bzw. Nachrüstung der Anlage und die Gemeinde oder der
Zweckverband für die in diesem Zusammenhang erbrachten Organisations- und Beratungsleistungen.
Weitere Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln sind, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis oder eine
Indirekteinleitungsvereinbarung für die Kleinkläranlage vorliegt, die ordnungsgemäße Errichtung oder Nachrüstung
der Kleinkläranlage durch den Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung in Form eines Abnahmeprotokolls bestätigt
wurde und der Bauherr einen Wartungsvertrag mit einer Fachfirma für Kläranlagenwartungen abgeschlossen hat.
Die Zuwendung der Fördermittel wird nur gewährt, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Als Beginn
zählt der Lieferungs- und Leistungsvertrag.
Höhe der Fördermittel
Die Tabelle dient zunächst einer groben Orientierung.
Eine detailliertere Aufstellung und weitere Informationen finden
Sie bei der Thüringer Aufbaubank.
Bitte nutzen Sie außerdem unser individuelles
Beratungsangebot!
Bei der Errichtung von privaten und öffentlichen
Gruppenkleinkläranlagen, also Kläranlagen für mehrere
Grundstücke, gibt es für den Bau von Schmutzwasser-
kanälen, die im öffentlichen Raum liegen, einen Zuschuss
von 250,- Euro pro Meter.